Mittwoch, 5. Januar 2011

Aufwachen bevor es zu spät ist ...

Aufwachen bevor es zu spät ist ...:
lt. LBauO Schl.- Holst. § 49 muss JEDE Wohnung und JEDES Haus seit 01.01.2011 mit Rauchwarnmeldern versehen sein. Erschreckender Weise wissen viele nichts über diese Pflicht und haben somit noch nichts getan. Wir helfen Ihnen gerne in einem persönl. und kostenlosen Beratungsgespräch dem Gesetz entsprechenden Anforderungen nachzukommen.

Fa. Safe Your Life- Bieberberg 42- 58710 Menden

Wir sind ein renommiertes Unternehmen das sich auf funkvernetzbare Rauchwarnmelder, allgem. Brandschutz und Einbruchmeldeanlagen für den Privathaushalt spezialisiert hat. Desweiteren bieten wir unseren Kunden einen „Komplettservice" wobei wir hier auf langjährige Erfahrungen eines Elektromeisters, Feuerwehrmann und Sicherheitsmitarbeiters zurückgreifen.

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Außendienst Schleswig- Holstein, Hr. Arp (Kiel- Wellsee)
Preis: VB
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